1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Mira Learning Lab GmbH (nachfolgend „Firma“). Die Firma erstellt digitale Lehrmittel und vermietet diese.
2. Registrierung
Bei der für die Registrierung erforderlichen Eingabe der persönlichen Daten ist der Kunde für die wahrheitsgemässe und vollständige Angabe verantwortlich. Die Registrierung für einen Lehrpersonen-Account ist ausschliesslich in einer Schule oder Bildungsinstitution für die angehörigen Lehrpersonen und Angestellten erlaubt. Die Nutzung eines solchen Lehrpersonen-Accounts ist im privaten Bereich untersagt.
Die Firma ist nicht verpflichtet, die Registrierung oder die Bestellung eines registrierten Kunden anzunehmen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Software (Dienstleistungen) durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistung in Anspruch nimmt.
4. Dauer
Die Software wird für die Dauer gemäss Angebot lizenziert. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit um eine beliebige Dauer von maximal 2 (zwei) Jahren verlängern.
5. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Bei einer Vertragsverlängerung werden die Preise neu angesetzt.
6. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Vorauskasse.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
7. Lieferbedingungen
Die Software ist spätestens nach einer Arbeitswoche nach Bezahlung verwendbar.
8. Pflichten der Firma
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
9. Gewährleistung
Die Firma leistet Gewähr, dass die lizenzierte Software der Produktspezifikation im Wesentlichen entspricht und entsprechend den Angaben verwendet werden kann. Die Firma übernimmt nur gestützt auf eine besondere Absprache irgendwelche Modifikationen oder Nachbesserungen an der Software. Die Firma übernimmt keine Gewähr für allfällige nicht vorhandene Inhalte im Bereich des individuellen Lernens. Der Kunde kann die fehlenden Inhalte als Vorschlag zur Aufnahme der Firma melden.
10. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Sollten allfällige Mängel an der lizenzierten Software festgestellt werden, sind diese spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Login Daten, resp. Eingang der Lieferung gegenüber der Firma schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
11. Leistungsangaben
Die Leistungen der Schüler werden in Farben angegeben:
- Blau = Sämtliche Fragen wurden richtig beantwortet.
- Grün = Der Grossteil der Fragen wurden korrekt beantwortet.
- Gelb = Einen Teil der Fragen wurden korrekt beantwortet.
- Rot = Keine Fragen wurden korrekt beantwortet.
Diese Angaben sind Empfehlungen und können nicht in Noten umgerechnet werden.
12. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Lädt der Kunde selbst entwickelte Lehrmittel/Übungen hoch, tritt er die Rechte deren an die Firma ab. Er verpflichtet sich, nur eigens hergestellte Medien (u.a. Bilder/ Texte/Video etc.) auf die Plattform zu laden. Für Urheberrechtsverletzungen seitens des Kunden übernimmt die Firma keine Haftung.
13. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Werden die Daten für Statistiken verwendet, werden diese vorab anonymisiert. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner weitergegeben werden. Die Daten werden weder verkauft noch an Dritte weitergegeben; davon ausgenommen ist der obengenannte Fall. Es ist nur Personen, welche in direktem Zusammenhang mit den Schülerinnen und Schülern stehen, erlaubt, die Daten nicht anonymisiert zu verwenden.
14. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
15. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
18. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
19. Software
Die Firma gewährt dem Kunden das Recht, die Software für die vereinbarte Zeitdauer zu nutzen. Die Lizenz ist nicht übertragbar und exklusive auf die Funktion, den Umfang und die angegebenen Anzahl Lehrer-/Schüleraccounts gemäss Produktebeschrieb und Vertrag beschränkt. Auch nach Bezahlung der Lizenzgebühr bleibt die Software im Eigentum der Firma. Der Kunde darf die Software lediglich für die vereinbarte Anzahl Benutzer einsetzen. Die Nutzung eines Lehrpersonen-Accounts ist ausschliesslich in einer Schule oder Bildungsinstitution für die angehörigen Lehrpersonen und Angestellten erlaubt. Die Nutzung eines solchen Lehrpersonen-Accounts ist im privaten Bereich untersagt. Weiter ist es dem Kunden untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu kopieren, reproduzieren, zu sublizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu vervielfältigen oder auf Dritte zu übertragen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu verändern, dekompilieren, disassemblieren oder aus Elementen davon eine neue Software zu erstellen, es sei denn die schriftliche Genehmigung der Firma liege vor. Der Kunde ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der entsprechenden Software zu benutzen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt, jegliche urheberrechtlichen Kennzeichen an der Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogrammen zu entfernen oder zu verändern. Das Urheberrecht der Software verbleibt vollumfänglich bei der Firma als Lizenzgeberin und wird dem Kunden nicht übertragen. Der Kunde gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der Software berechtigt ist.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Firma. Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben und Änderungen der personenbezogenen Daten der Firma mitzuteilen.
20. Systemausfälle & Datenverlust
Schadenersatzansprüche für Datenverluste, für Wiederherstellung der Software und für Standzeiten werden vollständig ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Forderungen des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen. Die Firma übernimmt keine Verantwortung für externe oder indirekte Mängel und Folgeschäden (z. B. Schäden aus Betriebsausfall, Verzug von Informationsweiterleitung, wegen Viren oder aus Linien- oder Systemfehlern). Soweit die vertragliche Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma.
Der Kunde akzeptiert Überprüfungen, Änderungen und Wartungsarbeiten durch die Firma, die die Verfügbarkeit einiger oder aller Produkte vorübergehend beeinträchtigen können. Bei einer Weiterleitung von Inhalten und Leistungen Dritter kann es ebenfalls zu vorübergehenden Übertragungsverzögerungen kommen. Die Firma ist bemüht, Ausfallzeiten im Interesse des Kunden möglichst kurz zu halten. Der Kunde akzeptiert verhältnismässige Beeinträchtigungen. Die Firma haftet nicht für Systemausfälle von Netzbetreibern, Serviceprovidern usw. Die Firma bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Kunden führt nicht zu Schadenersatzansprüchen.
21. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.